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Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Reelity GbR
Ben Bischoff, Thomas Pham, Lukas Oehme
Brahmsstraße 28, 18069 Rostock
info@reelity.de · reelity.de
Stand: August 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Reelity GbR (nachfolgend „Anbieter") und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde") über die Erbringung von Leistungen im Bereich Social-Media-Marketing, insbesondere die Produktion digitaler Inhalte (Content) sowie die digitale Vermarktung des Kunden bzw. seiner Produkte und Dienstleistungen über Social-Media-Kanäle.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich für Geschäftskunden (B2B). Vertragsschlüsse mit Verbrauchern sind ausgeschlossen.

(3) Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Kunde das jeweilige Angebot des Anbieters annimmt — durch Unterschrift, ausdrückliche Bestätigung in Textform (z. B. per E-Mail) oder durch schlüssiges Verhalten, insbesondere Zahlung der ersten Rechnung oder Teilnahme an einem vereinbarten Dreh- oder Abstimmungstermin. Maßgebliche Grundlage des so zustande gekommenen Vertragsverhältnisses ist das jeweilige individuelle Angebot. Dieses regelt deal-spezifische Details wie Leistungsumfang, Vergütung, Laufzeit und etwaige Sondervereinbarungen. Die AGB gelten ergänzend. Im Widerspruchsfall hat das Angebot Vorrang.

(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Gegenstand des Vertrags ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Social-Media-Marketing. Je nach Angebot kann dies umfassen:

  • Ideenfindung, Konzeption und Skripterstellung für Kurzvideos
  • Videoproduktion inkl. Kamera, Regie und Schauspiel / UGC-Creator
  • Editing und Postproduktion
  • Account Management (Upload, Posting, Beschreibungstexte, Accountbetreuung)
  • Kampagnenmanagement für bezahlte Werbeanzeigen (z. B. Meta, TikTok)
  • Sonstige im Angebot definierte Leistungen

(2) Der konkrete Leistungsumfang und sonstige spezifische Parameter ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

(3) Der Anbieter schuldet eine sorgfältige Leistungserbringung nach dem Stand der Technik und den vereinbarten Vorgaben, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sofern nicht im Angebot ausdrücklich eine Garantie vereinbart wurde.

§ 3 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien (z. B. Logos, Markenrichtlinien, Produktfotos oder -videos), Drehorte und Zugangsdaten rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

(2) Ist die Mitwirkung des Kunden oder von durch ihn zu stellenden Personen (z. B. Mitarbeiter, Darsteller) für die Produktion erforderlich, trägt der Kunde die Verantwortung für deren rechtzeitige Bereitstellung.

(3) Feedback und Freigaben auf Entwürfe (z. B. Content-Ideen, Skripte, editierte Videos) sind innerhalb von 48 Stunden zu erteilen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Rückmeldung, gilt die betreffende Vorlage als freigegeben.

(4) Verzögerungen in der Leistungserbringung, die auf verspäteter oder unvollständiger Mitwirkung des Kunden beruhen, gehen nicht zu Lasten des Anbieters. In diesem Fall verschiebt sich der gesamte Projektzeitplan entsprechend.

§ 4 Terminverschiebung und Ausfallpauschale

(1) Vereinbarte Drehtermine sind für beide Parteien verbindlich.

(2) Der Kunde ist berechtigt, einen vereinbarten Drehtermin zu verschieben oder abzusagen, sofern dies spätestens 48 Stunden vor dem geplanten Beginn in Textform (z. B. per E-Mail) mitgeteilt wird.

(3) Erfolgt die Absage oder Verschiebung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Drehtermin oder erscheint der Kunde ohne vorherige Absage nicht zum vereinbarten Termin (No-Show), ist der Anbieter berechtigt, eine Ausfallpauschale in Höhe von 200,00 € netto zu berechnen. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden nachweisbaren Schadens bleibt vorbehalten.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Angebot.

(2) Bei monatlicher Vergütung stellt der Anbieter mit Vertragsschluss die erste Rechnung aus. Jede weitere Rechnung wird jeweils zum Beginn des nächsten Abrechnungszeitraums gestellt, wobei der Abrechnungszeitraum ab dem Vertragsschlussdatum läuft — nicht nach Kalendermonat. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.

(3) Erfolgt die Zahlung nicht fristgerecht, gerät der Kunde automatisch in Verzug, ohne dass eine gesonderte Mahnung erforderlich ist. In diesem Fall ist der Anbieter berechtigt, die Leistungserbringung bis zum vollständigen Zahlungseingang auszusetzen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

(4) Alle genannten Preise verstehen sich netto zzgl. der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders ausgewiesen.

(5) Werbebudgets (z. B. für Meta Ads oder TikTok Ads) sind nicht in der Vergütung enthalten, sofern im Angebot nicht anders vereinbart. Sie werden vom Kunden direkt an die jeweilige Plattform entrichtet.

§ 6 Fahrtkosten

(1) Für An- und Abfahrten zu Drehterminen oder sonstigen Vor-Ort-Terminen berechnet der Anbieter eine Fahrtkostenpauschale von 0,30 € netto pro gefahrenem Kilometer.

(2) Grundlage ist die Gesamtstrecke für Hin- und Rückfahrt zwischen dem Sitz des Anbieters (Rostock) und dem jeweiligen Einsatzort.

(3) Die Fahrtkosten werden gemeinsam mit der jeweils fälligen Rechnung oder gesondert in Rechnung gestellt.

§ 7 Nachweispflicht und Transparenz

(1) Dieser Paragraph gilt, sofern im Angebot eine ganz oder teilweise erfolgsabhängige Vergütung und/oder eine Leistungsgarantie vereinbart wurde.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Vergütungsberechnung und/oder Garantieprüfung relevanten Vorgänge vollständig, wahrheitsgemäß und nachvollziehbar zu dokumentieren. Dies umfasst insbesondere alle eingegangenen Anfragen und getätigten Abschlüsse, die auf Maßnahmen des Anbieters zurückzuführen sind.

(3) Der Anbieter ist jederzeit berechtigt, entsprechende Nachweise anzufordern, insbesondere CRM-Auszüge, Gesprächsverläufe, Kaufverträge oder sonstige geeignete Belege. Der Kunde ist verpflichtet, diese Nachweise innerhalb von 14 Kalendertagen nach Anforderung vollständig bereitzustellen.

(4) Kommt der Kunde der Nachweispflicht nicht nach oder verweigert die Einsicht, gilt dies als Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und berechtigt den Anbieter zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund sowie zur Geltendmachung von Schadensersatz.

(5) Für jeden nachweislich verschwiegenen oder falsch gemeldeten vergütungspflichtigen Vorgang ist der Kunde zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe des Dreifachen der darauf entfallenden Provision verpflichtet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten.

(6) Der Anbieter ist auch ohne konkreten Verdacht berechtigt, stichprobenartige Überprüfungen vorzunehmen, soweit dies technisch möglich und dem Kunden zumutbar ist (z. B. Einsicht in gemeinsam verwaltete Werbekonten).

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Die im Rahmen des Vertrags erstellten Inhalte gehen mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung vollumfänglich in das Eigentum des Kunden über. Der Kunde darf die Inhalte zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt verwenden.

(2) Solange die Vergütung noch nicht vollständig entrichtet ist, verbleiben die Nutzungsrechte beim Anbieter.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die erstellten Inhalte zu eigenen Referenz- und Werbezwecken zu nutzen (z. B. auf der eigenen Website, in Social Media, in Präsentationen), es sei denn, der Kunde widerspricht dem ausdrücklich in Textform.

(4) Rohmaterialien (unbearbeitete Clips, Ausgangsdateien) bleiben Eigentum des Anbieters, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

(5) Der Anbieter darf die erstellten Inhalte nicht an Dritte weiterveräußern oder für Dritte verwenden.

§ 9 Vertraulichkeit und Schutz von Geschäftsgeheimnissen

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt werden, streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben — weder während noch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

(2) Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, alle vom Anbieter bereitgestellten internen Informationen, Strategien, Konzepte, Prozesse und Arbeitsmaterialien nicht weiterzugeben, zu veröffentlichen oder kommerziell zu nutzen, ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters.

(3) Als vertraulich gelten alle Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt. Ausgenommen sind Informationen, die der Öffentlichkeit bereits bekannt sind oder es werden, ohne dass eine Partei dagegen verstoßen hat.

(4) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über den Inhalt und die Konditionen des jeweiligen Angebots und aller weiteren vertraglichen Vereinbarungen.

§ 10 Umgang mit Zugangsdaten

(1) Soweit der Kunde dem Anbieter Zugangsdaten zu Social-Media-Konten, Werbekonten oder sonstigen Systemen übermittelt, werden diese ausschließlich zur Erbringung der vereinbarten Leistungen genutzt und nicht an externe Dritte weitergegeben.

(2) Der Anbieter verpflichtet sich, keine sicherheitsrelevanten Änderungen (z. B. Passwortwechsel, Kontoeinstellungen) ohne vorherige Rücksprache mit dem Kunden vorzunehmen.

(3) Ändert der Kunde ein Passwort oder sonstige Zugangsdaten, die für die Leistungserbringung erforderlich sind, ist er verpflichtet, die neuen Zugangsdaten unverzüglich an den Anbieter zu übermitteln. Entstehende Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden.

§ 11 Haftungsbeschränkung

(1) Der Anbieter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), und nur in Höhe des vorhersehbaren, typischen Schadens.

(2) Jegliche Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(3) Eine Haftung für den wirtschaftlichen Erfolg — wie Reichweite, Views, Followerwachstum, Leads oder Umsatz — ist ausdrücklich ausgeschlossen, sofern keine ausdrückliche Garantie im Angebot vereinbart wurde.

(4) Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung, Veröffentlichung oder Weitergabe der erstellten Inhalte durch den Kunden entstehen, übernimmt der Anbieter keine Haftung.

(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei arglistigem Verschweigen von Mängeln.

§ 12 Leistungsgarantie (sofern im Angebot vereinbart)

(1) Eine Leistungsgarantie gilt ausschließlich dann, wenn sie im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbart und mit konkreten Zielwerten sowie den daraus folgenden Konsequenzen bei Nicht-Erfüllung definiert wurde.

(2) Definition gültiger Lead: Als gültiger Lead gilt eine Kontaktaufnahme, die auf einer Maßnahme des Anbieters basiert. Im Einzelnen:

  • Über Werbeanzeige: vollständige Formular-Eintragung mit Name und Kontaktdaten
  • Organische Direktnachricht: Person fragt nach Preis, Verfügbarkeit oder konkreten Produktdetails
  • Kommentar: Kommentar mit Preisfrage, Verfügbarkeitsanfrage oder konkreter Produktfrage
  • Nicht als Lead zählen: Likes, reine Profilbesuche, allgemeine Kommentare ohne Produktbezug (z. B. Emojis, Lob ohne Kaufbezug)

(3) Garantiestart: Der Garantiezeitraum beginnt mit dem tatsächlichen Launch-Datum der Kampagne. Verzögert sich der Launch aus Gründen, die einer der Parteien zuzurechnen sind, verschiebt sich der Garantiezeitraum entsprechend. Die vereinbarte Vergütung läuft unabhängig davon weiter.

(4) Mitwirkungspflichten des Kunden als Garantievoraussetzung: Die Garantie gilt nur, wenn der Kunde alle folgenden Mitwirkungspflichten vollständig erfüllt:

  • Erforderliche Materialien innerhalb von 48 Stunden nach Anforderung bereitstellen
  • Feedback und Freigaben auf Entwürfe innerhalb von 48 Stunden erteilen (bei Nichtmeldung gilt Freigabe als erteilt)
  • Vereinbarte Drehtermine verbindlich wahrnehmen; Verschiebungen spätestens 48 Stunden vorher ankündigen
  • Eingehende Anfragen (Leads) innerhalb von 24 Stunden beantworten
  • Vereinbartes monatliches/zweiwöchentliches Abstimmungsgespräch wahrnehmen
  • Das im Angebot vereinbarte monatliche Werbebudget direkt an die Plattform zahlen

(5) Ausschlussgründe — Garantie entfällt bei:

  • Nicht-Erfüllung einer oder mehrerer der in Abs. 4 genannten Mitwirkungspflichten
  • Plattformseitigen Änderungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters (z. B. Algorithmusänderungen, geänderte Werberichtlinien, Kontosperrungen durch die Plattform)
  • Höherer Gewalt

(6) Handlungsfreiheit zur Zielerreichung: Der Anbieter behält sich vor, alle im Rahmen der vereinbarten Strategie notwendigen Maßnahmen einzusetzen, um das Garantieziel zu erfüllen — einschließlich zusätzlicher oder angepasster Maßnahmen nach eigenem Ermessen, ohne dass dem Kunden dadurch Mehrkosten entstehen.

(7) Konsequenzen bei Nicht-Erfüllung: Wird das vereinbarte Leistungsziel im Garantiezeitraum nicht erreicht und hat der Kunde alle Mitwirkungspflichten gemäß Abs. 4 erfüllt, gilt die im Angebot vereinbarte Konsequenz. Art und Umfang der Konsequenz (z. B. teilweise oder vollständige Rückerstattung, kostenlose Weiterführung der Leistung bis zur Zielerreichung oder andere Vereinbarung) ergeben sich ausschließlich aus dem jeweiligen Angebot.

§ 12a Zufriedenheitsgarantie (sofern im Angebot vereinbart)

(1) Eine Zufriedenheitsgarantie gilt nur, wenn sie im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbart wurde.

(2) Bei einmaligen Projekten beginnt die Garantiefrist von 14 Kalendertagen mit der finalen Lieferung nach Abschluss der vereinbarten Feedbackschleifen (§ 3 Abs. 3). Bei Retainer- bzw. Monatsverträgen gilt die Zufriedenheitsgarantie einmalig für das vollständige, vertraglich für den ersten Monat geschuldete Leistungspaket (z. B. Content, Kampagnen-Setup, Creatives) als Gesamtheit; die Frist beginnt mit dessen vollständiger Fertigstellung.

(3) Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass der Kunde dem Anbieter im Rahmen der Feedbackschleifen angemessene Gelegenheit zur Überarbeitung gegeben hat und die Unzufriedenheit trotz Nachbesserung fortbesteht.

(4) Die Inanspruchnahme ist innerhalb der Frist gemäß Abs. 2 in Textform unter kurzer Angabe der Gründe zu erklären.

(5) Der Anbieter prüft die Voraussetzungen und zahlt die berechtigte Vergütung binnen 10 Werktagen nach Zugang der Erklärung zurück.

(6) Erstattet wird die Vergütung für die von der Garantie betroffene Leistung (bei Retainern: der anteilige Vergütungsbestandteil für die erste Lieferung). Nicht umfasst sind Fahrtkosten gemäß § 6, eine etwaige Ausfallpauschale gemäß § 4 sowie Werbebudgets gemäß § 5 Abs. 5. Für denselben Vergütungsbestandteil kann jeweils nur eine Garantie — Zufriedenheits- oder Leistungsgarantie gemäß § 12 — in Anspruch genommen werden.

(7) Im Rahmen des Account Managements veröffentlicht der Anbieter die betroffenen Inhalte erst nach gesonderter Freigabe des Kunden zur Veröffentlichung. Die Garantie erlischt vollständig und kann nicht mehr in Anspruch genommen werden, sobald auch nur ein Teil der im Rahmen der betroffenen Lieferung enthaltenen Inhalte veröffentlicht, geschaltet oder anderweitig genutzt wird — unabhängig vom Nutzungsgrad der übrigen Inhalte und unabhängig davon, ob dies durch den Anbieter oder den Kunden erfolgt. Die Inanspruchnahme muss daher vor Veröffentlichung der betroffenen Lieferung erfolgen. Die Garantie entfällt zudem, wenn die Unzufriedenheit auf einer Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden gemäß § 3 beruht.

(8) Mit wirksamer Inanspruchnahme:

  • darf der Kunde die betroffenen Inhalte nicht veröffentlichen oder nutzen; die gemäß § 8 eingeräumten Nutzungsrechte erlöschen rückwirkend;
  • entfallen sämtliche weiteren Leistungspflichten des Anbieters für die betroffene Lieferung;
  • endet bei Retainer-/Monatsverträgen das gesamte Vertragsverhältnis automatisch mit Wirksamwerden der Inanspruchnahme, ohne dass es einer gesonderten Kündigung bedarf. Bereits entstandene, von der Erstattung nicht umfasste Ansprüche (z. B. Fahrtkosten, Ausfallpauschale) bleiben unberührt und sind vom Kunden zu begleichen. Bereits gestellte Rechnungen für künftige, nicht mehr erbrachte Leistungszeiträume werden storniert.

§ 13 Laufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

(2) Sofern im Angebot keine abweichende Regelung getroffen wird: Wird der Vertrag nicht spätestens 4 Wochen vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit in Textform gekündigt, verlängert er sich automatisch um einen weiteren Monat.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei: wiederholtem Zahlungsverzug, schwerwiegender Verletzung von Mitwirkungspflichten, Verletzung der Nachweispflichten gemäß § 7 oder nachgewiesenem Betrug.

(4) Jede Kündigung hat in Textform zu erfolgen.

§ 14 Referenznennung

(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden namentlich als Referenz zu nennen (z. B. auf der eigenen Website, in Präsentationen oder Angeboten), es sei denn, der Kunde widerspricht dem ausdrücklich in Textform. Die Nutzung erstellter Inhalte zu Werbezwecken richtet sich nach § 8 Abs. 3.

§ 15 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB oder einzelner Vertragsvereinbarungen bedürfen der Textform.

(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(3) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(4) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters (Rostock).

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